Heizungsförderung

Förderwegweiser

Heizungsförderung: So attraktiv wie nie

Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche attraktive Förderprogramme ins Leben gerufen. Staatliche Institutionen wie das BAFA und die KfW beteiligen sich in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten an Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden. Zuletzt hat die Bundesregierung die Förderkonditionen im Rahmen der Verabschiedung der verbindlichen Klimaziele im Herbst 2019 erneut verbessert. Das ist für alle ein gutes Geschäft: Zeitgemäße Wärmeerzeuger senken nicht nur die Umweltbelastung, sondern lassen sich auch hinsichtlich Energieverbrauch und Wartung günstiger betreiben.

Für Eigentümer oder Betreiber energetischer Anlagen sind die verschiedenen Fördermaßnahmen wirtschaftlich sehr interessant. Die finanzielle Unterstützung ist dabei nicht auf Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeversorgung beschränkt. Entspricht das Objekt nach einer umfassenderen Sanierung einem Energieeffizienzhaus-Standard, sind noch größere Fördersummen möglich und das auch für Neubauten.

Diese Fördermaßnahmen sollten Sie kennen

Ist Ihr Wärmeerzeuger ausreichend effizient und befindet sich noch in einem guten Zustand, dann können auch kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebs einen großen Effekt erzielen. Dazu zählen etwa ein hydraulischer Abgleich zur Verbesserung der Wärmeverteilung im Gebäude oder der Einbau energiesparender Umwälzpumpen. Für diese Effizienzmaßnahmen erhalten Sanierungswillige wahlweise einen Investitionszuschuss oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In beiden Fällen beteiligt sich der Staat zu 20 Prozent an einer einzelnen Verbesserungsmaßnahme mit Kosten von bis zu 50.000 Euro.

Möchten Sie eine Förderung für Kauf, Einbau und Inbetriebnahme einer neuen Heizungsanlage in Anspruch nehmen, dann fällt die Ölheizung als Option weg. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ausschließlich die Installation der folgenden Systeme.

  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Wärmepumpe
  • Gas-Hybridheizung

Im Altbau erhalten Sie für die Installation einer Solarthermieanlage eine Förderung in Höhe von 30 Prozent, für alle anderen Systeme beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Im Neubau gilt das Angebot nicht für Gas-Hybridheizungen. Besonders interessant für Eigentümer einer alten Ölheizung: Steigen Sie auf Biomasseheizung oder Wärmepumpe um, beteiligt sich der Staat mit 45 Prozent. Bleiben Sie den fossilen Brennstoffen mit einer Gas-Hybridheizung zumindest teilweise treu, dann liegt die Förderung 5 Prozentpunkte darunter.

Gerne beraten wir Sie umfassend und bedarfsorientiert zu Ihren Möglichkeiten, staatliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.